Der Chartervertrag wird zwischen dem Mieter der Yacht (Charterkunde) und dem Vermieter der Yacht (Vercharterer) geschlossen. CHARTERBAR Yachting fungiert als vermittelnde, inkassoberechtigte Agentur, die im Streitfall mediativ und beratend agiert.
Die Listen-Charterpreise als auch die Zahlungsmodalitäten werden von den jeweiligen Vercharterern festgelegt und sind für Agenturen bindend. Ein Nachlass, den die Agentur zusätzlich dem Kunden gewährt, kürzen dessen Vermittlungsprovision.
Die Leistungen der Agentur sind für den Charterkunden kostenfrei. Die Agenturleistung wird im Falle einer erfolgreichen Buchung in Form einer Vermittlungsprovision von dem Vercharterer an die Agentur entrichtet.
Es gibt verschiedene spezielle Versicherer, die neben einer von uns dringend empfohlenen Skipperhaftpflicht- und Kautionsversicherung auch weitere Charterspezifische Versicherungen anbieten. Eine Versicherungsberatung durch einen Spezialversicherer ist ratsam.
Ebenso wie bei der Festlegung des Charterpreises, werden auch die Zusatzleistungen wie Außenborder, Bettwäsche, etc. vom Verscharterer bestimmt. Die inkludierten, obligatorischen und zubuchbaren Leistungen sind bereits in den Angeboten ersichtlich.
Die Vercharterer haben unterschiedliche Stornobestimmungen, welche in den jeweiligen AGB dargelegt werden und über uns im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden können. Törnverschiebungen werden meist in individueller Absprache mit dem Vercharterer vereinbart.