Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermittlung von Yacht-Charter-Verträgen
Charterwelt GmbH
Kleinstraße 1
81379 München
HRB 87893
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Kunden (Anmieter der Yacht, nachfolgend „Charterer“) und der Charterwelt GmbH (nachfolgend „Agentur“) im Buchungsfall zustande kommenden Vermittlungsvertrages.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung einer einzelnen Leistung einer Yacht.
1. Vertragspartner
Der Mietvertrag (Charter) wird zwischen dem Vermieter (Vercharterer) und dem Kunden (Charterer) unter Vermittlung der Charterwelt GmbH geschlossen.
Die Charterwelt GmbH handelt ausschließlich als vermittelnde, inkassoberechtigte Agentur und ist weder Vercharterer noch Veranstalter. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise. Der Chartermietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Charterer und dem Vercharterer vor Ort zustande.
Der Charterer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Mit Vertragsschluss bestätigt der Charterer, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie voll geschäftsfähig ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Der Charterer verpflichtet sich, seine Crewmitglieder darüber zu informieren, dass Kommunikation und Datentransfer zur gebuchten Charter aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über den Charterer erfolgen. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erklärung des Charterers.
2. Zahlungsbedingungen
Im Vertrag bzw. in der Buchungsvereinbarung wird der Charterer über Zahlungsziele informiert.
Im Rahmen des Vermittlungsauftrages erinnert die Agentur den Charterer bei Zahlungsverzug, um mögliche Stornokosten oder Vertragsstrafen seitens des Vercharterers zu vermeiden.
3. Widerrufsbelehrung
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge über Freizeitaktivitäten mit spezifischem Termin. Dies gilt daher auch für den Yachtmietvertrag.
Mit Abschluss des Vertrages bzw. der Buchungsvereinbarung gelten die nachfolgenden Stornobedingungen.
4. Stornobedingungen / Rücktritt
Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, kann der Vercharterer nach Mahnung und Fristsetzung die Charter stornieren und die Yacht anderweitig vermieten.
Kann die Yacht nicht oder nur teilweise weitervermietet werden, hat der Vercharterer Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Chartergebühren. Der Charterer kann die verbleibende Charterzeit nutzen, sofern die vollständige Chartergebühr oder Differenz vor Charterbeginn bezahlt wurde.
Kann oder möchte der Charterer die Yacht nicht übernehmen, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Die Agentur bemüht sich um eine Ersatzcharter.
Ersatzcharter
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Bei vollständiger Weitervermietung: Bearbeitungsgebühr 150 €
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Bei teilweiser Weitervermietung: Differenzbetrag + 150 € Bearbeitungsgebühr
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Bei Nichtweitervermietung: volle Chartergebühr bleibt geschuldet
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5. Umbuchung
Umbuchungen müssen schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Für Änderungen nach Vertragsabschluss (Boot, Reisedaten, Charterer, Abfahrtsbasis) kann die Agentur eine Bearbeitungsgebühr von 75 € pro Vorgang berechnen. Gebühren des Vercharterers bleiben davon unberührt.
Erhöht sich der Charterpreis durch die Umbuchung, trägt der Charterer die Differenz.
6. Haftung und Pflichten der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich zu bestmöglicher Beratung und ordnungsgemäßer Vermittlung. Nach Bestätigung durch den Vercharterer werden die Charterunterlagen übergeben.
Die Agentur unterstützt bei Reklamationen und agiert im Streitfall als Vermittler zwischen Charterer und Vercharterer.
Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Rahmen der Vermittlungsleistung.
Alle Informationen erhält die Agentur vom Vercharterer. Für deren Richtigkeit haftet die Agentur gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht.
Sonderwünsche werden weitergeleitet, sind jedoch nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Vercharterer Vertragsbestandteil.
7. Haftung und Pflichten des Charterers
Der Charterer muss erkannte Fehler der Vermittlung unverzüglich melden, insbesondere:
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falsche Reisezeiten oder Dauer
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fehlerhafte Kundendaten
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unvollständige Unterlagen
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nicht gebuchte Zusatzleistungen
Crewdaten müssen spätestens 6 Wochen vor Abreise übermittelt werden. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Schiffsführer bestätigt ausreichende nautische Kenntnisse.
Verpflichtungen der Schiffsführung
Der Schiffsführer verpflichtet sich insbesondere:
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Yacht nicht weiterzuvermieten oder gewerblich zu nutzen
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Yacht verantwortungsvoll zu behandeln
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maximale Personenzahl einzuhalten
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nicht an Regatten teilzunehmen
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ordnungsgemäß an- und abzumelden
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Logbuch zu führen
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gesetzliche Vorschriften einzuhalten
Bei Verstößen haftet der Charterer gegenüber Behörden und Vercharterer.
Der ordnungsgemäße Zustand der Yacht ist bei Übernahme zu prüfen.
Der Vercharterer kann die Übergabe verweigern, wenn mangelnde Befähigung vorliegt (Vollstorno).
Gesetzlich vorgeschriebene Charterverträge sind vor Ort zu unterzeichnen.
Versicherungen (Empfehlung)
Empfohlen werden insbesondere:
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Skipperhaftpflichtversicherung
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Kautionsversicherung
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Auslandskrankenversicherung
Die Agentur darf keine Versicherungsberatung durchführen.
Schäden während der Charter
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Kleinreparaturen bis 200 € dürfen verauslagt werden
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Größere Reparaturen nur mit Zustimmung des Vercharterers
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Protokollpflicht bei Schäden, Kollisionen oder Personenschäden
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Vercharterer sofort informieren
Rückgabe der Yacht
Die Charter endet erst mit Übergabe im vereinbarten Hafen.
Bei verspäteter Rückgabe fallen Nutzungsentschädigungen an.
Eine Rückgabe an anderem Ort ist nur mit Zustimmung zulässig.
Die Yacht ist aufgetankt, gereinigt und mit Schadensliste zu übergeben.
Kautionen werden bei Schadensfreiheit zurückgezahlt.
8. Abweichungen der Yacht-Ausstattung
Abweichungen gegenüber Inventarlisten vor Törnbeginn bleiben vorbehalten.
9. Leistungsstörungen
Kleinere Schäden aus der Vorcharter, die Nutzung und Seetüchtigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Minderungsansprüchen.
Bei Schäden während der Charter durch höhere Gewalt oder Drittverschulden bestehen keine Ansprüche gegen den Vercharterer.
10. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
11. Datenschutz
Die Agentur handelt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem geltenden deutschen Datenschutzrecht.
12. Versicherungen der Yacht
Die Yacht ist kaskoversichert sowie haftpflichtversichert gegenüber Dritten. Details ergeben sich aus dem Chartervertrag.
Nicht versichert sind insbesondere:
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Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
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Personenschäden an Bord
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private Gegenstände an Bord
13. Schlussbestimmungen | Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Absprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
Bei offensichtlichen Irrtümern oder Rechenfehlern kann der Preis entsprechend der gültigen Preisliste korrigiert werden.
AGB Charterwelt GmbH — Fassung Januar 2026